Melden Sie Fehlverhalten mit dem Schutz der Anonymität

Wir haben eine interne Meldestelle, gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz etabliert. Diese ermöglicht jedem Mitarbeitenden, vertrauliche oder anonyme Meldungen zu rechtlichen oder ethischen Verstößen abzugeben. Dies ist von hoher Wichtigkeit, um das gemeinsame Arbeiten sicher und angenehm für alle zu gestalten. Dabei geht es um die Einhaltung von Sicherheitsregelungen, gesetzlicher Compliance, Effizienz und einer professionellen Bearbeitung von Verstößen mit dem Schutz für die Person, die den verstoß meldet.

Sie können den Kanal von smartWHISTLE nutzen, um Bedenken sicher und vertraulich zu übermitteln. Die Meldung wird im Anschluss von unserer Ombudsperson, der dhmp Arbeitsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, bearbeitet.

Klicken Sie hier, um die Plattform zu erreichen.

Nach Einreichung erhalten Sie ein Passwort/Zugangscode, mit dem Sie den Status Ihrer Meldung jederzeit einsehen und mit der Ombudsperson kommunizieren können, ohne Ihre Identität preiszugeben. Nach einem „Frist-Level-Check“ leitet die Ombudsperson die Meldung zwecks weiterer Verfolgung und Umsetzung von Folgemaßnahmen an unser Unternehmen weiter, wo sie weiterbearbeitet und verfolgt wird.

Alle Meldungen sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt, können anonym abgegeben werden, und die Nutzung eines webbasierten IT-Tools sichert die Anonymität.

Für Sie zur Info: So ist der Ablauf:

Schritt 1: 
Eine hinweisgebende Person beobachtet im Unternehmen einen Vorfall, den sie als rechtlichen Verstoß einordnet.

Schritt 2: 
Die hinweisgebende Person kann das Hinweisgebersystem jederzeit von überall online aufrufen und ihre Beobachtung melden. Die Meldung dauert dabei keine 2 Minuten. Sie kann dabei entscheiden, ob sie den Hinweis anonym oder vertraulich, in Textform oder mündlich melden möchte. Auf Wunsch kann auch ein persönliches Treffen mit dem smartOMBUD, einer unabhängigen Person, die in Organisationen oder Institutionen eingesetzt wird, um Beschwerden anzuhören, Streitigkeiten beizulegen und für Fairness zu sorgen, stattfinden.

Schritt 3: 
Das IT-basierte smartWHISTLE Modul informiert Ihren smartOMBUD elektronisch über den Eingang des neuen Hinweises und bestätigt innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung.

Schritt 4: 
Ihr smartOMBUD übernimmt eine Erstbewertung des Hinweises.

Schritt 5: 
Der smartOMBUD setzt sich mit dem jeweiligen Ansprechpartner des Unternehmens in Verbindung, um gemeinsam über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Schritt 6: 
Der Hinweis wird im Unternehmen, auf Wunsch mit Unterstützung, geprüft und bearbeitet.

Schritt 7: 
Basierend auf der Rückmeldung des Unternehmens gibt das IT-basierte smartWHISTLE Modul dem Hinweisgebenden innerhalb von 3 Monaten Rückmeldung – d.h. die betroffene Person wird darüber informiert, was unternommen wurde, um dem Hinweis nachzugehen.

Weiter Hilfestellungen für Sie:

Häufig gestellte Fragen / FAQs:

Bei Fragen lesen Sie gerne unser FAQ – Sie können es hier als PDF herunterladen.

Kurzanleitung:

Anleitung „Meldung abgeben“ – Sie können es hier als PDF herunterladen.

Link zur smartWHISTLE Plattform:

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